Vereinsthemen

Über uns

Erfahren Sie etwas über die Menschen die im Verein tätig und aktiv sind.

Förderkreis

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Organisatorisches

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Archiv

Unser Archiv steht ihnen zum Stöbern gern zur Verfügung.

Über Uns

Der Verein und seine Historie

Die Elberfelder Schachgesellschaft 1851 ist einer der ältesten Schachvereine Deutschlands und wurde im Jahr 1851 in Elberfeld, heute ein Teil von Wuppertal, gegründet. Der Verein spielte eine wichtige Rolle bei der Gründung des Westdeutschen Schachbundes und hat im Laufe der Jahre zahlreiche Erfolge erzielt, darunter mehrere Deutsche Frauenmannschaftsmeisterschaften. Die Elberfelder Schachgesellschaft 1851 ist bekannt für ihre Tradition und ihren Beitrag zur Schachgeschichte in Deutschland und nimmt weiterhin aktiv am Schachleben teil.

Vereinsgeschichte

Gründung des Schachclubs

im Nachklang des großen Erfolges von Adolf Anderssen, „dem Altmeister deutscher Schachspielkunst“. Viele freundschaftliche Bande mit benachbarten Vereinen entstammen dieser Zeit (Krefeld, Barmen, Solingen).

28. Oktober 1851

Gründung des Schachclubs

Vereinsgeschichte

Der Verein etabliert sich

Zum Großereignis jener Tage, dem Barmer Schachkongress von 1869 (u.a. mit Anderssen, Minckwitz, Schallopp, Zuckertort und W. Paulsen), konnten auch die Elberfelder ihr Scherflein beitragen.

1869

Barmer Schachkongress

Vereinsgeschichte

Erster Weltkrieg

War das Schachspiel im allgemeinen in den Gründerjahren noch der „besseren“ Gesellschaft vorbehalten, so fand nach dem 1. Weltkrieg eine Öffnung zu breiteren Bevölkerungsschichten statt, die auch an den Elberfeldern nicht spurlos vorüberzog. Zur weiteren Popularisierung trugen sicher auch die Besuche berühmter Schachgrößen bei (Dr. Emanuel Lasker zum Simultan, Spielmann, Mieses, Bogoljubow, Leonhardt).

1918

Nachkriegszeit

Vereinsgeschichte

Verlust des Schach- Casino

Mit dem 2. Weltkrieg verlor die Elberfelder Schachgesellschaft mit dem Spiellokal (das Casino wurde nach dem Krieg nicht wieder aufgebaut) auch Teile ihres Archivs und es setzte eine Phase mit häufigeren Spielortwechseln ein, ehe man sich wieder ganz auf das Schachspiel konzentrieren konnte.

1943

Zweiter Weltkrieg

Vereinsgeschichte

Heinz-Both-Gedenkturnier

In den 60ern des 20.Jahrhunderts wurde das Heinz-Both-Gedenkturnier aus der Taufe gehoben, ein überregionales Mannschaftsblitzturnier mit in den Glanzzeiten über 500 Teilnehmern, an das sich viele Schächer sicher gern erinnern.

1960

Mannschaftsblitzturnier

Vereinsgeschichte

Gründung Frauen-Bundesliga

Nach der Wiedervereinigung waren es Elberfelder Schachenthusiasten, die mit beigetragen haben zum Aufbau der Frauen-Bundesliga und in den Anfangsjahren konnten hier auch etliche Deutsche Meistertitel errungen werden. Einer der Höhepunkte damals war sicher auch die Austragung einer Finalrunde des Europapokals in Wuppertal.

1989

WIedervereinigung Deuschlands

Vereinsgeschichte

150 Jahre Schach in Elberfeld

Zum 150jährigen Jubiläum des Vereins fand unter anderen Veranstaltungen (wie z.B. die Deutschen BlitzMannschaftsmeisterschaften der Damen und Herren) auch eine Fahrt im historischen Kaiserwagen (die Schwebebahn feierte im selben Jahr ihr 100jähriges) zum Zwecke des Schachspiels statt.

2001

Jubiläum

Vereinsgeschichte

Umzug nach 20 Jahren

Nach 20 Jahren im „Luftschloss“ hat der Verein im Sommer 2021 neue Räumlichkeiten auf dem Konsumgelände bezogen und plant dort viele neue Schachevents.
Aktuell frönen bei uns Jung und Alt gleichermaßen ihrem Hobby – denn Schach verbindet. Und wie schon ein anderer Klassiker formulierte: „Schach ist ein Probierstein des Gehirns“…

2021

Ade Luftschloss

Unser Förderprogramm

Förderkreis des ESG1851

Vor der Mitgliederversammlung am 13. Mai 2022 trafen sich einige Mitglieder der ESG 1851 erstmalig zur Bildung eines Förderkreises. Ziel ist es, den Verein bei seinen Aktivitäten in allen Bereichen des Schachs zu unterstützen und dabei einen zusätzlichen finanziellen Rückhalt zu geben.

Wer Interesse hat, im Förderkreis mitzuwirken, möge sich an unseren Vorsitzenden Martin Keller wenden.

Selbstverständlich gilt nach wie vor, dass weiterhin jede noch so kleine Spende für unseren gemeinnützigen Verein willkommen ist.

Hier werdet Ihr zukünftig über Aktivitäten des Förderkreises informiert.

Wir bedanken uns bei
unseren Förderen

Maenken Systems

IT- Service & Consulting

Förderkreis

ESG 1851

Dokumente & Formulare

Organisatorisches

Hier finden Sie unsere Satzung sowie Mitglieder-Anträge

Liebe Schachfreunde,

wir laden Sie herzlich ein, Mitglied in unserer Elberfelder Schach-Gesellschaft zu werden. Bei uns finden Sie eine Gemeinschaft von Schach begeisterten aller Spielstärken und Altersklassen, die sich regelmäßig zum Spielen, Lernen und Spaß haben treffen.

Als Mitglied profitieren Sie von:

  • Regelmäßigen Spielabenden
  • Herausfordernden Turnieren
  • Zugang zu Schachressourcen und Trainingsmaterial
  • Einer freundlichen und unterstützenden Gemeinschaft

 

Egal, ob Sie Anfänger oder erfahrener Spieler sind, wir heißen Sie willkommen und freuen uns darauf, Sie kennenzulernen. Kommen Sie vorbei und machen Sie den ersten Zug in Richtung Schachmeisterschaft!

Wir freuen uns über die folgenden neuen Vereinsmitglieder und heißen sie ganz herzlich willkommen bei uns in der Elberfelder Schachgesellschaft 1851

  06. Jan.: Claudia Peters 

  16. Nov.: Zhulin Nurvet

  01. Mrz.: Jupp Fricke

  10. Feb.: Arda Efe Yilmaz

  02. Dez.: David Viktor Martens

  29. Okt.: Lorin Pott

  20. Okt.: Justus Simon

  20. Okt.: Finley Simon

  12. Aug.: Alexander Schulz

  01. Jul.: FM Benjamin Ries

  10. Jun.: Nicolaos Andronic

  09. Jun.: Rayane Baziou

  09. Jun.: Cristian Gläsmann

  28. Mai: Moritz Perne

  28. Mai: Valeria Antonenko

  28. Mai: Oleksandr Antonenko

  13. Mai: Charlotte Mix

  07. Mai: Gabriel Ucar

  29. Apr.: Ralf Quast

  28. Apr.: Lisa Rapoport

  28. Apr.: Max Rapoport

  28. Apr.: Johannes Wetzke

  18. Mrz.: Markus Karl Biedermann

  25. Feb.: Rafael Emanuele

  04. Feb.: Frank-Peter Tiegs

Die monatlichen Beitragssätze

(gültig ab 1. Januar 2023) sind für

Senioren (ab 18.) 12,50 €,
Jugendliche (14. bis 18.) 7,50 €,
Schüler (unter 14) 4,00 €,
Passive u. Studenten 7,50 €.
Die Beiträge sind halbjährlich zum 31.1. und 31.7. auf das Konto der

Elberfelder Schachgesellschaft
IBAN: DE13330500000009309618
SWIFT: WUPSDE33XXX

zahlbar. In Härtefällen kann der Mitgliedsbeitrag reduziert werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft bzw. eines zusätzlichen individuellen Förderbetrags (ab 10€ monatlich frei wählbar).

Als anerkannt gemeinnützige Organisation dürfen wir Spenden annehmen und entsprechende Belege ausstellen 🙂

Aufnahmeantrag (im pdf-Format)

Satzung

Vereins-Satzung

§ 1
Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen Elberfelder Schachgesellschaft 1851 – abgekürzt ESG 1851.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal.

§ 2
Zweck des Vereins

  1. Der Verein pflegt und fördert das Schachspiel als eine sportliche Disziplin, die in besonderem Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Erziehung zu dienen. Er widmet sich dabei vor allem auch der Aufgabe, die Jugend für das Schachspiel zu gewinnen.
  2. Er ist parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich neutral.
  3. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Austragung von Schachturnieren und Schachlehrgängen verwirklicht. Seine Mitglieder und Mannschaften nehmen an Schachwettkämpfen aller Art teil.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3
Mitgliedschaft des Vereins in anderen Organisationen

    Der Verein ist Mitglied im Schachbezirk Bergisch-Land (SBBL), im Niederrheinischen Schachverband 1901 (NSV 1901), im Stadtsportbund Wuppertal (SSB) und im Landessportbund (LSB) mit allen sich aus diesen Mitgliedschaften ergebenden Rechten und Pflichten.

§ 4
Mitgliedschaft im Verein

  1. Die Mitglieder des Vereins setzen sich zusammen aus
    1. aktiven Mitgliedern
    2. passiven Mitgliedern
    3. Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern
  2. Die Mitgliedschaft zu 4.1 a) oder 4.1 b) kann von allen natürlichen Personen beantragt werden. Es  muss eine schriftliche Anmeldung erfolgen, die bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern  zu unterschreiben ist. Der Antrag gilt als angenommen, sofern kein Einspruch gemäß § 4.2.2 erfolgt.
    1. Bei der Anmeldung wird dem Anwärter auf die Mitgliedschaft (bei Minderjährigen den gesetzlichen Vertretern) die Vereinssatzung ausgehändigt, die – ebenso wie die Hausordnung – mit dem Eintritt anerkannt wird.
    2. Innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe eines Neuzugangs (in der Mitgliederversammlung oder am Schwarzen Brett) kann gegen die Aufnahme schriftlich Einspruch beim Vorstand eingelegt werden, der endgültig entscheidet. Bei Einsprüchen von mindestens 50% der Mitglieder gilt ein Aufnahmeantrag in jedem Fall als abgelehnt.
    3. Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderhalbjahres erfolgen.
    4. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen die Satzung oder die Hausordnung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung des Ansehens des Vereins oder der Vereinsinteressen,  Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen oder unehrenhaftem Verhalten können je nach Schwere des Verstoßes durch den Vorstand gegen ein Mitglied ein Verweis, ein zeitlich befristetes Hausverbot, eine Sperre auf Zeit oder der Ausschluss aus dem Verein ausgesprochen werden. Dem Betroffenen ist vorher ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen bzw. zu verteidigen. Der Beschluss  ist dem Betroffenen mit Begründung schriftlich mitzuteilen. Eine Wiederaufnahme eines ausgeschlossenen Mitgliedes ist nach frühestens fünf Jahren möglich, sofern sich der Vorstand hierfür mit 4/5-Mehrheit entscheidet.
  3. Durch den Beitritt zum Verein ergibt sich automatisch eine Mitgliedschaft im Schachbezirk Bergisch-Land und seinen übergeordneten Organisationen.
  4. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt. Hierfür ist eine Mehrheit von ⅔ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
  5. Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbständig. Sie gibt sich zu diesem Zweck eine Jugendordnung, die insbesondere Einberufung und Beschlussfähigkeit der Jugendversammlung sowie Wahl und Entlastung des Jugendwartes regelt.
    1. Die Vereinsjugend entscheidet über die Verwendung der ihr vom Vorstand zur Verfügung gestellten Mittel. Zu diesem Zweck ist von dem Jugendwart für jedes Kalenderjahr ein Etat zu erstellen, der der Genehmigung der Jugendversammlung bedarf und bis zum 31.12. des Vorjahres mit dem Vereinsvorstand abzustimmen ist. Dabei sind die durch diese Satzung gegebenen Vorschriften zu beachten.
    2. Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel obliegt dem Kassierer des Vereins.
    3. Der 1.Vorsitzende des Vereins hat Sitz und Stimme in der Jugendversammlung.

§ 5
Organe des Vereins

    Die Organe des Vereins sind:
  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. der  Spielausschuss

§ 6
Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Kontrollorgan des Vereins. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Wahl des Vorstandes, die Entscheidung über seine Entlastung, die Wahl des Spielausschusses und der Kassenprüfer, die Festsetzung der Beiträge sowie die Aussprache und Beschlussfassung über den Spielbetrieb und sonstige Aufgaben des Vereins.
  2. Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
  3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit auf Beschluss des Vorstandes einberufen werden. Eine Einberufung muss erfolgen, wenn mindestens ⅓ aller Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
  4. Jede Mitgliederversammlung ist spätestens drei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Anträge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen dem Empfänger mindestens sieben Tage vor der Versammlung zugehen.
  5. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung – mit Ausnahme der zum Zweck der Auflösung des Vereins gemäß § 16 – ist beschlussfähig.
  6. Jedes in der Versammlung anwesende Mitglied hat eine Stimme; Vertretung durch Vollmacht ist unzulässig. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können ihr Stimmrecht selbst ausüben. Sie können auch selbst gewählt werden; hiervon ausgenommen sind der 1.Vorsitzende, der 2.Vorsitzende und der Kassierer. Im Übrigen kann bei Jugendlichen das Stimmrecht nur durch einen gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden. Die Mitglieder des Vorstandes sind bei Entlastungen nicht stimmberechtigt.
  7. Alle Beschlüsse, bei denen diese Satzung nicht ausdrücklich etwas Anderes vorsieht, werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

§ 7
Vorstand

    1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:
      1. 1.Vorsitzender
      2. 2.Vorsitzender
      3. Kassierer
      4. 1.Spielleiter
      5. 2.Spielleiter
      6. Pressereferent
      7. Gerätewart
      8. Archivar
      9. Jugendwart

Die Aufgaben von Archivar, Pressereferent und Gerätewart können in Personalunion oder von einem anderen Vorstandsmitglied übernommen werden.

Ehrenvorsitzende haben Sitz und Stimme im Vorstand.

    1. Der Vorstand führt und verwaltet den Verein im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er kann zu diesem Zweck eine Hausordnung erlassen. Er hat mindestens einmal jährlich der Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen und dabei auch einen Jahres- und Vermögensbericht zu erstatten.
    2. Die Wahl des Vorstandes erfolgt – mit Ausnahme des Jugendwartes – durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren derart, dass in den Jahren mit ungeraden Jahreszahlen der 1.Vorsitzende, der 2.Spielleiter, der Kassierer und der Gerätewart sowie in den Jahren mit geraden Jahreszahlen der 2.Vorsitzende, der 1.Spielleiter und der Archivar zu wählen sind. Der Pressereferent wird jährlich gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Der Jugendwart wird durch die Jugendversammlung des Vereins gewählt.

  1. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes muss eine geheime schriftliche Abstimmung vorgenommen werden. Sofern für ein Vorstandsamt mehr als zwei Mitglieder kandidieren, erfolgen mehrere Wahlgänge, wobei jeweils der Kandidat mit den wenigsten Stimmen ausscheidet. Bei Stimmengleichheit erfolgt ein weiterer Wahlgang; ergibt sich wiederum Stimmengleichheit, entscheidet das Los.
  2. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus seinem Amt aus, kann der Vorstand ein anderes Vereinsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung mit der Amtsführung beauftragen.
  3. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Notwendige Auslagen werden auf Antrag und nach Vorlage eines Belegs erstattet.
  4. Jede Vorstandssitzung ist spätestens 14 Tage vorher einzuberufen. Die Einladungsfrist kann in begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden; in diesem Fall ist in dem Protokoll die Dringlichkeit zu begründen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wobei jedes anwesende Vorstandsmitglied eine Stimme hat. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.Vorsitzenden bzw. bei dessen Verhinderung die des 2.Vorsitzenden.

§ 8
Spielausschuss

  1. Der Spielausschuss besteht aus den beiden Spielleitern sowie fünf jährlich von der Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern, die – ebenso wie drei ebenfalls jährlich von der Mitgliederversammlung zu wählende Ersatzmitglieder – nicht dem Vorstand angehören dürfen. Den Vorsitz führt der 1.Spielleiter bzw. bei seiner Verhinderung oder Befangenheit der 2.Spielleiter. Falls beide Spielleiter verhindert oder befangen sind, wählen die stimmberechtigten Ausschussmitglieder einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.
  2. Gegen jede Spielleiterentscheidung gemäß § 13 kann von betroffenen Mitgliedern Protest zum Spielausschuss eingelegt werden. Der Protest ist schriftlich, in angemessener Frist und mit Begründung an den 1.Spielleiter zu richten. Der Spielausschuss entscheidet endgültig.
  3. Bei Entscheidungen des Spielausschusses haben der Spielleiter, dessen Entscheidung angefochten wird, sowie betroffene Mitglieder kein Stimmrecht. Für betroffene Mitglieder rücken die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge Ihrer erzielten Stimmenzahl bei der Mitgliederversammlung nach.
  4. Entscheidungen des Spielausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ausschussvorsitzenden.

§ 9
Geschäftsjahr und Beiträge

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Die Beitragshöhe wird jährlich auf Vorschlag des Kassierers von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  3. Der Jahresbeitrag ist im Voraus je zur Hälfte bis zum 30.Januar und 30.Juli unaufgefordert an den Kassierer zu zahlen.
  4. Anwärter auf die Mitgliedschaft haben bei der Anmeldung den Beitrag für drei Monate im Voraus zu zahlen. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags werden die gezahlten Beiträge erstattet.
  5. Der Vorstand kann in besonderen Fällen den Beitrag auf Antrag ermäßigen oder erlassen.

§ 10
Kassenprüfung und Kassenprüfer

  1. Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei Kassenprüfer sowie einen Ersatzprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Sie sind nur der Mitgliederversammlung verantwortlich. Wiederwahl ist zulässig; jedoch darf kein Mitglied die Kasse mehr als zwei Jahre hintereinander prüfen.
  2. Die Prüfung der Kassenführung erfolgt jeweils vor der ordentlichen Mitgliederversammlung. Es ist ein schriftlicher Prüfungsbericht zu fertigen und der Mitgliederversammlung vorzulegen sowie dem Versammlungsprotokoll beizufügen.

§ 11
Protokollführung

  1. Bei allen Versammlungen und Sitzungen von Vereinsorganen gemäß § 5 sowie der Jugendversammlung ist ein Protokoll zu führen. Der Protokollführer ist durch das jeweilige Organ zu wählen. Protokolle von Mitglieder- und Jugendversammlungen sind binnen zwei Wochen am Schwarzen Brett zu veröffentlichen. Protokolle von Sitzungen des Vorstandes und des Spielausschusses sind innerhalb derselben Frist den jeweiligen Organmitgliedern zukommen zu lassen.
  2. Einwände gegen ein Protokoll sind schriftlich beim Vorsitzenden des jeweiligen Organs innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe zu erheben. Sind die Einwände sachlich berechtigt, ist eine Berichtigung oder Ergänzung vorzunehmen. Im Zweifelsfall sind die Einwände auf der nächsten Versammlung bzw. Sitzung zu behandeln.

§ 12
Vollmacht

Vorstand gemäß § 26 BGB sind der 1. und 2.Vorsitzende. Jeder von Ihnen kann alleine die ESG 1851 gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Sie werden von allen Mitgliedern hiermit ermächtigt, im eigenen Namen als Treuhänder für alle Mitglieder Ansprüche des Vereins gegen Dritte und gegen Mitglieder des Vereins geltend zu machen und ggf. auch bei Gericht einzuklagen.

§ 13
Spielbetrieb

Für den Spielbetrieb innerhalb des Vereins sowie die Teilnahme von Mannschaften und Einzelspielern des Vereins an offiziellen Meisterschaften sind die Spielleiter zuständig. Dabei regeln die Spielleiter die Verteilung Ihrer Aufgaben untereinander, falls erforderlich in Absprache mit dem Vorstand. Zu allen vereinsinternen Turnieren ist rechtzeitig eine Ausschreibung am „Schwarzen Brett“ zu veröffentlichen. Für alle dort nicht geregelten Punkte gelten die einschlägigen Spiel- und Turnierordnungen (FIDE-Regeln, BTO SBNRW etc.).

§ 14
Vereinsabzeichen

Jedes Vereinsmitglied kann Vereinsabzeichen käuflich erwerben. Für 10-jährige Mitgliedschaft wird das Vereinsabzeichen in Silber und für 25-jährige Mitgliedschaft das in Gold verliehen. Für besondere Verdienste um den Verein können beide auch vorzeitig durch den Vorstand verliehen werden.

§ 15
Vereinsarchiv

Zur Dokumentierung der eigenen Arbeit wie auch der schachlichen Aktivität generell unterhält der Verein ein Vereinsarchiv (VA), das von dem Archivar gepflegt und verwaltet wird. Das VA besteht u. a. aus den Protokollen der Mitglieder- und Jugendversammlungen einschließlich der dazugehörenden Berichte und Teilnehmerlisten, Ergebnissen von Meisterschaften und Turnieren sowie Schachliteratur. Die Bestände des VA stehen allen Mitgliedern zur Nutzung offen. Eine Ausleihe von Archivmaterial ist möglich; die Ausleihzeit soll den Zeitraum eines Monats nicht überschreiten. Über den Leihvorgang ist Buch zu führen. Material des VA, das nicht fristgerecht zurückgegeben wird, ist zurückzufordern. Über die Ausleihe von Archivmaterial an Nichtmitglieder entscheidet der Vorstand. Spenden oder Leihgaben können in das Archiv aufgenommen werden. Bei Auflösung des Vereins gehen die Leihgaben an die Besitzer zurück; das vereinseigene Material wird dem Stadtarchiv Wuppertal oder einem Archiv einer Schachorganisation übereignet.

§ 16
Auflösung des Vereins

  1. Über die Frage der Auflösung des Vereins entscheiden die Vereinsmitglieder auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Auflösung des Vereins“, die nur beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder erschienen ist.
  2. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es
    1. der Vorstand mit einer Mehrheit von ¾ aller seiner Mitglieder beschlossen hat oder
    2. von ⅔ der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
  3. Findet sich zu der Versammlung nicht die Hälfte der Mitglieder ein, so ist innerhalb von acht Wochen eine neue Versammlung einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig ist. In der Einladung ist hierauf hinzuweisen.
  4. Bei der Abstimmung ist für die Auflösung eine Mehrheit von 4/5 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Abstimmung muss namentlich erfolgen.
  5. Nach der Beschlussfassung hat die Versammlung zur Abwicklung der Geschäfte zwei Liquidatoren zu bestimmen.
  6. Bei der Auflösung des Vereins wird sein Vermögen auf die Stadt Wuppertal übertragen mit der Auflage, das übertragene Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige schachliche Zwecke zu verwenden.

§ 17
Änderung der Satzung

Eine Änderung der Satzung bedarf der Zustimmung von ⅔ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Diese Satzung tritt zum 05.März 2004 (Tag der Annahme durch die Mitgliederversammlung) in Kraft und löst die Fassung vom 12.September 1980 mit ihren Änderungen ab.

Hier finden Sie einige Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitstellen möchten:

Archiv & Ehrentafel

Wissenspeicher und Historie

Für unsere Mitglieder wurde das Archiv digital erfasst, sodass viele Bücher auch ausgeliehen werden können.

Edit Content

Neben dem virtuellen Archiv auf unserer Homepage gibt es auch noch ein reales Archiv mit etlichen bibliophilen Schätzen, ganz „normalen“ Schachbüchern bis hin zu DVDs in unserem Vereinsheim. Eine aktuelle Liste der ausleihbaren Medien für Mitglieder steht im internen Bereich als PDF bereit.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir unser Medienarchiv nicht öffentlich präsentieren.

Für Mitglieder ist es jederzeit zugänglich.

Edit Content

Einfach mal hereinschauen und stöbern.

Unser Archivar erwartet Sie.

Das Archiv umfasst:

  1. klassische Bücher
  2. Zeitschriften und Periodika
  3. digitale Medien
  4. Sonstiges zur Vereinsgeschichte
Edit Content

Ehrentafel

JahrVereinsmeister
2025
2024FM Ulrich Dresen
2023Ronny Müller
2022-
2021-
2020-
2019Markus Boos
2018Markus Boos
2017Keller/Podder/Symank
2016Thomas Symank
2015Gerhard Arold
2014Heiko Kesseler
2013Ludger Schmidt
2012Dennis Peters
2011Kornel Maj
2010Peter Wiesemann
2009Thomas Fuchs
2008David Bachmann
2007Torsten Hoge

JahrVereinspokalsieger
2024FM Mykyta Volkov
2023
2022FM Reiner Odendahl
2021Thomas Falk
2020
2019Lahcen Saoudi
2018Lahcen Saoudi
2017FM Reiner Odendahl
2016FM Reiner Odendahl
2015FM Reiner Odendahl
2014FM Reiner Odendahl
2013Ludger Schmidt
2012Ludger Schmidt
2011Ludger Schmidt
2010Ludger Schmidt
2009Ludger Schmidt
2008Ronny Müller
2007FM Reiner Odendahl
2006Ludger Schmidt

JahrVereinsblitzmeister
2023/24FM Reiner Odendahl
2022/23FM Frank Noetzel
2021/22FM Reiner Odendahl
2020/21---
2019/20FM Reiner Odendahl
2018/19FM Reiner Odendahl
2017/18FM Frank Noetzel
2016/17FM Frank Noetzel
2015/16FM Reiner Odendahl
2014/15FM Reiner Odendahl
2013/14FM Reiner Odendahl
2012/13FM Reiner Odendahl
2011/12FM Reiner Odendahl
2010/11David Bachmann
2009/10Stefan Pfeiffer
2008/09Dietmar Heutgens
2007/08FM Frank Noetzel
2006/07FM Frank Noetzel

JahrStadtmeister
2024
2023
2022Markus Boos
2021-
2020-
2019Markus Boos
2018Markus Boos
2017FM Reiner Odendahl
2016FM Frank Noetzel
2015FM Reiner Odendahl
2014Kornel Maj
2013FM Reiner Odendahl
2012FM Reiner Odendahl
2011Udo Garweg
2010Hendrik Mantler
2009Josef Krük
2008Thomas Lemanczyk
2007Markus Boos
2006Markus Boos
2005Gerhard Arold

JahrSieger
2024FM Reiner Odendahl
2023Frank Noetzel
2022FM Reiner Odendahl
2021FM Reiner Odendahl
2021Mykyta Volkov
2020-
2019-
2018FM Reiner Odendahl
2017FM Helge Hintze
2016Markus Boos und FM Reiner Odendahl
2015FM Helge Hintze
2014FM Frank Noetzel
2013FM Helge Hintze
2012FM Frank Noetzel
2011FM Reiner Odendahl
2010FM Reiner Odendahl
2009Ludger Schmidt
2008FM Reiner Odendahl

JahrSieger
2018/19Kevin Born
2017/18Kevin Born
2016/17Samuel Haringer
2015Leander Berner
2009Mustafa Cesen

JahrSieger
2018/19Batuhan Gülcan
2017/18Samuel Haringer

bis 2007 als OGGS-Cup

JahrSiegereinzelSiegerSchulen
2019J. WagnerGS Birkenhöhe
2018B. GülcanGS Birkenhöhe
2017F. SchneiderGS Uellendahl
2016K. BoosGS Hütterbusch
2015J. ReinkingGS Hütterbusch
2014L. PottGS Birkenhöhe
2013M. RauterKGS St. Michael
2012M. RauterKGS St. Michael
2011K. MajKGS St. Michael
2010K. MajKGS St. Michael
2009S. HaringerKGS St. Michael
2008S. HaringerKGS St. Michael
2007T. SchmidtKGS St. Michael
2006M. PapachristopoulosOGGS Liegnitzer Str.
2005OGGS Liegnitzer Str.

ESG 1851 Artikel schreiben

Die Internetseite der Elberfelder Schachgesellschaft 1851 hat sich in jüngster Zeit deutlich
entwickelt. Hier können Mitglieder und Schachinteressierte 24-Stunden rund um die Uhr
alle Information über das Schachleben in der ESG bekommen. Ob aktuelle Ergebnisse in
den Ligen und bei Vereinsturnieren oder Informationen zu geplanten und bevorstehenden
Schachereignissen mit ESG Beteiligung. Weitere Neuerungen wie „DWZ-Rechner“ sind
bereits in Planung.

Die ESG-Seite ist von Mitgliedern für Mitglieder und „Alle“, die Interesse haben.
Mit anderen Worten: Alle Mitglieder haben die Möglichkeit mit zu berichten. Ob
Mannschaftskämpfe oder Schachturniere, die die ESGer „weltweit“ mitspielen. Je mehr
Informationen aktuell auf unserer Seite zu finden sind, umso mehr ist sie für alle ESGer
und schachinteressierten Leser interessant.

Wer sind die Leser der ESG-Seite?
ESG- Mitglieder Schachinteressierte Familie Kinder Eltern
Wuppertaler Gegner Ligakonkurrenten Freunde Lehrer Offizielle
Klassenkameraden Studienkollegen Ehefrau Ehemann Schachkollegen
Nachbarn ehemalige Mitglieder Schachspieler aus dem Bergischen Land
Arbeitskollegen „der Chef“ Kinder Senioren Frauen Männer
Laien Großmeister FIDE-Meister Vereinsspieler Freunde Schüler
Talente Studenten & Mitarbeiter der Uni Wuppertal Vereinslose
Schachfreunde Hobbyspieler mögliche neue Mitglieder …

Wer kann auf der ESG-Seite schreiben?
ESG- Mitglieder Schachspieler Offizielle Mannschaftsführer Vorstand
FIDE-Meister Jugendliche Spieler aus der Mannschaft Anwesende …

Wer hat geschrieben?
Alle Berichte auf der ESG-Seite sind mit einem Kürzel des Autors in Klammer am Ende
des Berichtes versehen. Die Kürzel aller ESG-Spieler befinden sich in der Rubrik
„Mannschaften“ hinter dem jeweiligen Spielernamen wieder. In der Regel sind es zwei
Buchstaben. Sie setzen sich entweder aus zwei Großbuchstaben (jeweils erster Buchstabe
von Vorname und Nachname) oder den beiden Anfangsbuchstaben des Nachnamen vom
Schreiber zusammen. Jedes Kürzel hat dabei nur einen Autor!

Woher bekomme ich Informationen für die Berichte?
Für die harten Fakten wie die richtige Schreibweise des Spielernamens (Bitte immer
mindestens einmal Vor und Nachname schreiben!), Titel und aktuelle DWZ/Elo,
Vereinszugehörigkeit oder Turnierstände beziehungsweise Tabellen gibt es zahlreiche
Möglichkeiten der Information.
64portal NRW NRW-Seite schachbund.de (DSB) SBBL 365chess
Schachverband Niederrhein FIDE-Seite ESG-Seite chessbase Turnierseiten
Vereinsseiten des Gegners wikipedia „Schach Rheinhausen “ …

Wie schreibe ich Berichte?
Wichtig ist immer der Leser. Vom Laien bis zum Großmeister, vom Vereinsspieler bis zum
Hobbyspieler, von der Ehefrau bis zum Mannschaftskollegen.
Für „Alle“ sollte der Bericht interessant und zu verstehen sein. Eventuell macht es Sinn
Schachspezifische Ausdrücke kurz für jeden Leser verständlich zu machen. Es gilt stets:
Mehr Aufmerksamkeit – mehr Leser. Richtige Schreibweise schadet nicht. Dies gilt
insbesondere auch für Namen.
Alle Berichte sollten sachlich und korrekt geschrieben sein. Achtung und Freundlichkeit
ist auch hier vom Vorteil.

Sind Fotos sinnvoll?
Ja! Fotos lockern die Berichte auf, zeigen Kompetenz und runden die Berichte ab. Im
heutigen Technikzeitalter sind sie einfach zu machen und zeigen Aktualität. Die Fotos
sollten allerdings immer beschriftet werden (Bildunterschrift = BU). Dabei gilt in der
Regel bei mehreren Personen der Zusatz „von links nach rechts …“.
Aber Achtung: Bildrechte sind zu beachten!!!

Wohin mit dem Bericht und den Fotos?
Einfach per E-Mail an unseren Webmaster Martin Keller, Spielleiter Thomas Falk oder
den Pressereferenten Heiko Kesseler senden.

Fragen?
Für Fragen jeglicher Art bezüglich Berichte und Fotos steht der Pressereferent jederzeit
zur Verfügung.

Heiko Kesseler
Pressereferent der Elberfelder Schachgesellschaft 1851